Arbeitsbedingte Hauterkrankungen: Berufskrankheit Handekzem (BK 5101)

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Erleichterte Anerkennung seit 2021: Du musst deinen Beruf nicht mehr aufgeben, um eine Anerkennung als Berufskrankheit BK 5101 zu erhalten – der Unterlassungszwang ist weggefallen und die Anerkennungszahlen sind dadurch um das Zehnfache auf rund 4.000 Fälle pro Jahr gestiegen.
  2. Klare Anerkennungskriterien: Dein Handekzem wird als BK 5101 anerkannt, wenn es entweder schwer ist (mehr als sechs Monate Behandlungsbedürftigkeit) oder wiederholt rückfällig (mindestens drei dokumentierte Erkrankungsschübe).
  3. Umfassende kostenfreie Leistungen: Die Berufsgenossenschaft übernimmt alle Behandlungskosten ohne Budgetbeschränkung – von der Diagnostik über Medikamente bis hin zu speziellen Hautschutzprodukten, ohne dass du Rezeptgebühren zahlen musst.
  4. Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen: Durch das gestufte Hautarztverfahren mit ambulanten Hautschutzseminaren und stationären Heilverfahren können über 70 % der schwer Erkrankten in ihrem Beruf bleiben – nur 3 % müssen ihre Tätigkeit aufgeben.
  5. Einfacher Zugang über den Hautarztbericht: Jede Ärztin und jeder Arzt muss dich bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung an eine Dermatologin oder einen Dermatologen überweisen, die oder der dann den entscheidenden Hautarztbericht F 6050 erstellt und das Verfahren einleitet.

Rissige, juckende Hände nach der Arbeit? Damit bist du nicht allein – Millionen Beschäftigte sind von beruflich bedingten Handekzemen betroffen. Die gute Nachricht: Seit 2021 bestehen deutlich bessere Chancen auf Unterstützung. Wird ein Handekzem als Berufskrankheit (BK 5101) anerkannt, kann das dein Leben entscheidend verbessern. Wichtig ist: Du musst deinen Beruf nicht aufgeben, um Hilfe zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behandlungskosten und bietet dir gezielte Präventionsprogramme, damit du langfristig gesund arbeiten kannst. In diesem Ratgeber erfährst du, was du über die Anerkennung als Berufskrankheit wissen solltest – von den ersten Schritten beim Hautarzt über deine Rechte und Leistungen bis hin zu bewährten Strategien, die 97 % der Betroffenen den Verbleib in ihrem erlernten Beruf ermöglichen.

Berufskrankheit Handekzem: Wann BK 5101 anerkannt wird

Wenn du unter einem Handekzem leidest, das durch deine berufliche Tätigkeit entstanden oder verschlechtert wurde, hast du möglicherweise Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit. Das Handekzem ist die häufigste beruflich bedingte Hauterkrankung. In Berufen mit hohem Risiko ist fast jede zweite Betroffene irgendwann davon betroffen [1]. Seit 2021 wurden die Anerkennungsvoraussetzungen erheblich erleichtert, sodass du deinen Beruf nicht mehr aufgeben musst, um Unterstützung zu erhalten.

Anerkennung von schweren Hauterkrankungen

Die Berufskrankheit BK 5101 umfasst „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ und ist in der Berufskrankheiten-Liste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verankert. Diese Definition schließt alle Krankheiten der Haut oder Hautanhangsgebilde einschließlich der Augenbindehaut mit ein – ausgenommen ist Hautkrebs, der unter einer separaten BK-Nummer geführt wird.

Für dich als Betroffene oder Betroffenen bedeutet die Anerkennung als BK 5101 einen entscheidenden Wendepunkt: Seit dem 01.01.2021 ist die Anerkennung eines beruflichen Handekzems als Berufskrankheit durch den Wegfall des Unterlassungszwangs wesentlich erleichtert worden [2]. Du musst deine berufliche Tätigkeit nicht mehr aufgeben, um die Anerkennung zu erhalten. Diese Änderung des BK-Rechts hat bereits dazu geführt, dass die Zahl der anerkannten BK 5101-Fälle um das Zehnfache auf rund 4.000 Fälle pro Jahr angewachsen ist.

BK 5101 verstehen: Schweregrad und Rückfälle

Ob deine Hauterkrankung als Berufskrankheit BK 5101 anerkannt wird, hängt von zwei Punkten ab: wie stark die Beschwerden sind oder ob die Krankheit immer wiederkehrt. Eine genau dokumentierte Behandlungsbedürftigkeit bringt Aufschluss über die „Schwere“ [3]. Dabei geht es nicht nur um das äußere Erscheinungsbild deiner Hautveränderungen, sondern um eine umfassende medizinische Bewertung.

Die „Schwere“ hat mit der Dauer der Erkrankung zu tun – das bedeutet mehr als sechs Monate – sowie mit dem klinischen Bild und den Symptomen [4]. Auch die Ausdehnung und der Ort des Befalls spielen eine wichtige Rolle. Faktoren wie Therapieresistenz, schlechte Heilungstendenz oder die Notwendigkeit einer teilstationären oder stationären Behandlung fließen ebenfalls in die Beurteilung „schwere Hauterkrankung“ ein. Bei einer klinisch nicht schweren Erscheinungsform kann die Schwere dennoch gegeben sein, wenn eine dokumentierte ununterbrochene Behandlungsbedürftigkeit trotz angemessener Therapie von etwa sechs Monaten bestanden hat.

Alternativ zur Schwere kann deine Hautkrankheit auch über das Kriterium der Rückfälligkeit anerkannt werden. Die Hautkrankheit ist wiederholt rückfällig, wenn nach dem ersten Erkrankungsschub noch mindestens zwei weitere eingetreten sind [3]. Das bedeutet, du benötigst insgesamt mindestens drei dokumentierte Erkrankungsschübe, um dieses Kriterium zu erfüllen. Diese Dokumentation ist entscheidend für die erfolgreiche Anerkennung der Berufserkrankung.

Berufskrankheiten der Haut: Unterschied zwischen BK 5101 und BK 5103

Während die BK 5101 Ekzeme und andere entzündliche Hauterkrankungen umfasst, gibt es mit der BK 5103 eine separate Kategorie für Hautkrebserkrankungen. Die BK 5103 bezeichnet „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ und betrifft vor allem langjährig im Freien Berufstätige. Diese Form des hellen Hautkrebses entsteht in direkter Abhängigkeit von der kumulativen UV-Exposition.

Der wesentliche Unterschied liegt in den Anerkennungsvoraussetzungen: Im Gegensatz zur BK 5101 gelten für die BK 5103 die besonderen Tatbestandsmerkmale „schwere“ oder „wiederholt rückfällige“ Hauterkrankung sowie „Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten“ nicht. Für dich als Betroffene oder Betroffenen einer beruflich bedingten Hauterkrankung ist es wichtig zu verstehen, dass beide Berufskrankheiten unterschiedliche Ursachen haben und verschiedene Präventions- sowie Behandlungsansätze erfordern.

Häufig betroffene Berufe und frühzeitige Diagnostik

Beruflich bedingte Handekzeme entstehen nicht zufällig – bestimmte Berufsgruppen tragen ein deutlich erhöhtes Risiko. Die frühzeitige Erkennung und richtige Diagnostik sind entscheidend, um langwierige Krankheitsverläufe zu vermeiden und dir den Verbleib in deinem Beruf zu ermöglichen.

Diese Berufe sind häufig betroffen

Zu den Risikoberufen gehören Feuchtarbeitsberufe wie Friseurinnen und Friseure, Reinigungskräfte, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Metallarbeiterinnen und Metallarbeiter sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, aber auch Berufe mit eher gemischter Exposition in der Nahrungsmittelindustrie [1]. Diese Tätigkeiten haben eines gemeinsam: den häufigen Kontakt mit Wasser, Chemikalien oder anderen hautbelastenden Substanzen.

Besonders dramatisch zeigt sich das Risiko im medizinischen Bereich: So trifft es bei medizinischem Personal etwa jeden Dritten [5]. Die ständige Händedesinfektion, das Tragen von Handschuhen und der Kontakt mit verschiedenen Allergenen machen diese Berufsgruppen besonders anfällig für beruflich bedingte Handekzeme. Auch in der Gastronomie, im Baugewerbe, bei Galvaniseurinnen und Galvaniseuren, Maschinenführerinnen und Maschinenführern sowie in der Oberflächenbearbeitung von Metallen entstehen häufig Kontaktekzeme durch die Kombination aus Feuchtarbeit und dem Umgang mit hautreizenden Stoffen.

So beantragst du die Anerkennung: Der Hautarztbericht

Der erste Schritt zur Anerkennung deiner beruflich bedingten Hautkrankheit führt über deinen behandelnden Arzt oder deine behandelnde Ärztin. Jeder Vertragsarzt – unabhängig welcher Fachrichtung – ist vertraglich verpflichtet gemäß § 41 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger, Patientinnen und Patienten mit einer möglichen Berufsdermatose an einen Hautarzt zu überweisen [6]. Diese Überweisungspflicht stellt sicher, dass deine Hautveränderungen fachgerecht beurteilt werden.

Die Dermatologie spielt eine zentrale Rolle im Anerkennungsverfahren. Der Hautarzt oder die Hautärztin untersucht die Betroffenen und erstellt den Hautarztbericht F 6050 [7]. Dieser Hautarztbericht ist das zentrale Dokument für die Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung und leitet das weitere Verfahren ein. Die frühzeitige Diagnostik durch Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie ist entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung und Prävention.

Falls bereits eine schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheit vorliegt, sind alle Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, eine ärztliche Anzeige über eine Berufskrankheit zu erstatten. Diese wird mit dem Formular F 6000 an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet und kann parallel zum Hautarztverfahrens eingeleitet werden.

Das Hautarztverfahren: Frühzeitige Hilfe bei beruflich bedingten Hauterkrankungen

Das Hautarztverfahren der DGUV ermöglicht dir einen unkomplizierten Zugang zu Untersuchungen und Therapien. Nach der Meldung ergreifen die Unfallversicherungsträger abgestufte Präventionsmaßnahmen, um Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und vorzubeugen [1]. Dieses Stufenverfahren ermöglicht eine umfassende Versorgung hautkranker Beschäftigter, bei der die Maßnahmen nach dem Schweregrad der Hautveränderungen abgestuft werden.

Die Einleitung des Hautarztverfahrens ist nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung als Berufskrankheit – es handelt sich vielmehr um eine vorbeugende Maßnahme, die das Eintreten einer chronisch beruflich bedingten Hautkrankheit verhindern soll. Bereits bei dem begründeten Verdacht einer beruflich verursachten Hauterkrankung wird bei dem Unfallversicherungsträger ein Behandlungsauftrag beantragt, damit Therapie und Präventionsmaßnahmen starten können. Die Diagnostik- und Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen und unterliegen nicht der Budgetierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungen der Berufsgenossenschaft und Prävention

Die Berufsgenossenschaft bietet dir als Betroffene oder Betroffenen eines beruflich bedingten Handekzems ein umfassendes Leistungsspektrum. Nach der Meldung stehen neben einem ambulanten Heilverfahren für die Betroffenen auch umfangreiche Präventionsangebote zur Verfügung, wie ambulante Hautschutzseminare und stationäre Heilverfahren [2]. Die Unterstützung erfolgt unabhängig vom Budget der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt dafür, dass du optimal versorgt wirst.

Diese Leistungen stehen dir zu

Als Versicherte oder Versicherter mit einem beruflich bedingten Handekzem profitierst du von einer Vielzahl kostenfreier Leistungen. Diese finanzielle Entlastung ist besonders wichtig, da chronische Hautveränderungen oft eine langfristige und intensive Behandlung erfordern.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt sämtliche Kosten für deine medizinische Versorgung – von der ersten Diagnostik bis hin zur Rehabilitation. Dazu gehören spezialisierte dermatologische Untersuchungen, Allergietests und die gesamte medikamentöse Therapie. Auch moderne Behandlungsmethoden wie die UV-Strahlung bei chronischen Kontaktekzemen werden finanziert, wenn sie medizinisch indiziert sind.

Besonders praktisch ist die Versorgung außerhalb des Budgets: Im Gegensatz zur regulären Krankenversicherung gibt es bei den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung keine Begrenzung, sodass du optimal versorgt wirst. Das bedeutet für dich, dass deine Ärztin oder dein Arzt alle notwendigen Maßnahmen verordnen kann, ohne sich Gedanken über Wirtschaftlichkeitsprüfungen machen zu müssen. Diese umfassende Absicherung erstreckt sich auch auf spezialisierte Hautschutzprodukte und individuelle Schutzausrüstung für deinen Arbeitsplatz.

Prävention: So bleibst du im Beruf

Die Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft folgen einem bewährten Stufensystem, das sich nach dem Schweregrad der Hautveränderungen richtet. Zur sekundären Individualprävention zählen die ambulante hautärztliche Versorgung, Hautschutzseminare und Betriebsberatungen. In diesen Hautschutzseminaren lernst du, wie du deine Haut optimal schützen und pflegen kannst, ohne deine berufliche Tätigkeit aufgeben zu müssen.

Bei schwereren Verläufen kommt die tertiäre Individualprävention zum Einsatz. Diese beinhaltet eine integrierte ambulant-stationäre medizinische und gesundheitspädagogische Versorgung bei schweren Berufsdermatosen nach dem bewährten Osnabrücker Modell. Im Rahmen der tertiären Individualprävention mit stationärem Heilverfahren und intensiver ambulanter Nachsorge zeigte sich bei Nachbeobachtung über drei Jahre, dass über 70 % der vormals schwer Erkrankten am Arbeitsplatz bleiben konnten [6].

Die Erfolgsquote dieser Präventionsmaßnahmen ist beeindruckend: Die geschilderten Maßnahmen der sekundären und tertiären Individualprävention sind so wirksam, dass derzeit nur bei etwa 3 % der jährlich rund 25.000 gemeldeten Erkrankungsfälle eine Aufgabe der beruflichen Tätigkeit erforderlich wird [6]. Das bedeutet für dich konkret: Rund 97 % der Betroffenen können trotz beruflich bedingter Hautveränderungen weiterhin in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Zu den praktischen Präventionsmaßnahmen gehören:

  • Individuelle Hautschutzberatung: Entwicklung eines auf deine berufliche Tätigkeit abgestimmten Hautschutzkonzepts
  • Betriebsberatungen vor Ort: Experten analysieren deinen Arbeitsplatz und entwickeln Lösungen
  • Mobile Hautschutzberatung: Das „Hautschutzmobil“ kommt direkt zu dir ins Unternehmen
  • Tätigkeitsgeprüfte Hautschutzpläne: Bei stabilem Hautzustand wird ein individueller Schutzplan erstellt
  • Arbeiten im feuchten Milieu: Spezielle Beratung für besonders gefährdende Tätigkeiten

Langfristige Unterstützung bei beruflich bedingten Hauterkrankungen

Die Berufsgenossenschaft versteht sich als dein langfristiger Partner im Kampf gegen beruflich bedingte Hautveränderungen. Heute kann 70 % der betroffenen Arbeitnehmer geholfen werden, sodass sie – selbst in schweren Fällen – an ihrem Arbeitsplatz bleiben können [8]. Diese hohe Erfolgsquote zeigt, wie effektiv die moderne Berufsdermatologie und die Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung geworden sind.

Die Rolle der Berufsgenossenschaft geht weit über die reine Kostenübernahme hinaus. Sie koordiniert die gesamte Behandlungskette von der ersten Diagnostik über die Therapie bis hin zur beruflichen Rehabilitation. Dabei arbeitet sie eng mit spezialisierten Hautärztinnen und Hautärzten, Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmedizinern sowie Arbeitsschutzexpertinnen und -experten zusammen. Diese interdisziplinäre Herangehensweise stellt sicher, dass du nicht nur medizinisch optimal versorgt wirst, sondern auch die bestmöglichen Bedingungen für den Verbleib in deinem Beruf erhältst.

FAQ

Was ist die Berufskrankheit BK 5101?

Die BK 5101 umfasst „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstanden sind. Dazu gehören alle Krankheiten der Haut oder Hautanhangsgebilde einschließlich der Augenbindehaut – ausgenommen ist Hautkrebs. Seit 2021 wurden die Anerkennungsvoraussetzungen erheblich erleichtert: Du musst deinen Beruf nicht mehr aufgeben, um Unterstützung zu erhalten. Diese wichtige Änderung hat dazu geführt, dass die Zahl der anerkannten Fälle um das Zehnfache auf rund 4.000 pro Jahr angewachsen ist.

Wann wird ein Handekzem als Berufskrankheit anerkannt?

Dein Handekzem wird als BK 5101 anerkannt, wenn es entweder „schwer“ oder „wiederholt rückfällig“ ist. Als schwer gilt eine Hauterkrankung, die länger als sechs Monate andauert und eine dokumentierte ununterbrochene Behandlungsbedürftigkeit aufweist. Wiederholt rückfällig bedeutet, dass nach dem ersten Erkrankungsschub mindestens zwei weitere aufgetreten sind – Du benötigst also insgesamt drei dokumentierte Erkrankungsschübe. Wichtig ist eine lückenlose medizinische Dokumentation für die erfolgreiche Anerkennung.

Welche Berufe sind besonders häufig betroffen?

Zu den Risikoberufen gehören alle Feuchtarbeitsberufe wie Friseurinnen und Friseure, Reinigungskräfte, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Metallarbeiterinnen und Metallarbeiter sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Besonders dramatisch zeigt sich das Risiko im medizinischen Bereich: Hier trifft es etwa jeden dritten Beschäftigten. Auch in der Gastronomie, im Baugewerbe und in der Nahrungsmittelindustrie entstehen häufig beruflich bedingte Handekzeme durch den ständigen Kontakt mit Wasser, Chemikalien oder anderen hautbelastenden Substanzen.

Wie beantrage ich die Anerkennung als Berufskrankheit?

Der erste Schritt führt über deine behandelnde Ärztin oder deinen behandelnden Arzt. Jeder Vertragsarzt ist verpflichtet, dich bei Verdacht auf eine Berufsdermatose an einen Hautarzt zu überweisen. Die Dermatologin oder der Dermatologe erstellt dann den wichtigen Hautarztbericht F 6050, der an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet wird. Falls bereits eine schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheit vorliegt, muss zusätzlich eine ärztliche Anzeige über eine Berufskrankheit mit dem Formular F 6000 erstattet werden.

Welche Leistungen stehen mir von der Berufsgenossenschaft zu?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt sämtliche Kosten für Ihre medizinische Versorgung – von der ersten Diagnostik bis zur Rehabilitation. Dazu gehören spezialisierte dermatologische Untersuchungen, Allergietests und die gesamte medikamentöse Therapie. Besonders wertvoll: Es fallen keine Rezeptgebühren an, und auch Basispflege ist rezeptierbar. Die Versorgung erfolgt außerhalb der Budgetierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass deine Ärztin oder dein Arzt alle notwendigen Maßnahmen verordnen kann, ohne sich Gedanken über Wirtschaftlichkeitsprüfungen machen zu müssen.

Kann ich trotz Handekzem in meinem Beruf bleiben?

Ja, die Erfolgsaussichten sind sehr gut! Dank moderner Präventionsmaßnahmen können heute 70 Prozent der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz bleiben – selbst in schweren Fällen. Die Berufsgenossenschaft bietet ein umfassendes Stufensystem mit ambulanten Hautschutzseminaren, Betriebsberatungen und bei Bedarf stationären Heilverfahren. Derzeit resultiert nur bei 3 Prozent der jährlich etwa 25.000 gemeldeten Erkrankungsfälle eine Tätigkeitsaufgabe. Das bedeutet: Mit 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit kannst du trotz deiner beruflich bedingten Hautveränderungen in deinem erlernten Beruf bleiben.

Was ist das Hautarztverfahren und wie hilft es mir?

Das Hautarztverfahren ist ein niederschwelliger Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, den die DGUV eingeführt hat. Nach der Meldung werden gestufte Maßnahmen der Prävention veranlasst, die nach dem Schweregrad Ihrer Hautveränderungen abgestuft werden. Wichtig zu wissen: Die Einleitung des Hautarztverfahrens ist nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung als Berufskrankheit, sondern eine vorbeugende Maßnahme. Bereits bei begründetem Verdacht können Therapie und Präventionsmaßnahmen starten, deren Kosten die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt.

Quellen

[1] Unbekannter Autor (2023[KT1] ). Diagnostik, Prävention und Therapie des Handekzems. https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-053l_S2k_Diagnostik-Praevention-Therapie-Handekzem_2023-05.pdf (Stand: 10.09.2025)

  • “Das HE ist die häufigste berufsbedingte Hauterkrankung mit einer Punkt-Prävalenz von bis zu 40% in Berufen mit hohem Risiko”
  • “zu denen Feuchtarbeitsberufe (Friseur*innen, Reinigungskräfte, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Metallarbeiter*innen, Zahntechniker*innen), aber auch Berufe mit eher gemischter Exposition in der Nahrungsmittelindustrie (Bäcker*innen, Fleischer*innen), Florist*innen, Kassierer*innen, Galvaniseur*innen, Maschinenführer*innen sowie Beschäftigte in Bauberufen und der Oberflächenbearbeitung von Metallen gehören”
  • “Nach der Meldung werden seitens der Unfallversicherungsträger gemäß dem Verfahren Haut im Rahmen von §3 BKV gestuft Maßnahmen der sekundären und tertiären Individualprävention veranlasst”

[2] John S M, Symanzik C, Skudlik C (2023). Handekzem und Unfallversicherung – was man für die Praxis wissen sollte. https://www.springermedizin.de/berufsdermatosen/allergisches-kontaktekzem/handekzem-und-unfallversicherung-was-man-fuer-die-praxis-wissen-/25394274 (Stand: 10.09.2025)

  • “Seit dem 01.01.2021 ist die Anerkennung eines beruflichen Handekzems als Berufskrankheit(BK)-Nr. 5101 durch den Wegfall des Unterlassungszwangs wesentlich erleichtert worden”
  • “Nach der Meldung steht neben der Gewährung eines ambulanten Heilverfahrens für den meldenden Dermatologen ein umfangreiches Instrumentarium an Präventionsangeboten zur Verfügung (u. a. ambulante Hautschutzseminare, stationäre Heilverfahren)”

[3] Krohn S, Palfner S (2017). Bamberger Empfehlung – Empfehlung zur Begutachtung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen und Hautkrebserkrankungen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2058 (Stand: 10.09.2025)

  • “Eine genau dokumentierte Behandlungsbedürftigkeit bringt Aufschluss über die „Schwere“”
  • “Die Hautkrankheit ist wiederholt rückfällig, wenn nach dem ersten Erkrankungsschub noch mindestens zwei weitere eingetreten sind”

[4]  Ramm-Fischer A (2021). Haut-Berufskrankheiten: Jobaufgabe nicht mehr zwingend. https://www.gelbe-liste.de/dermatologie/haut-berufskrankheiten-recht (Stand: 10.09.2025)

  • “Die „Schwere“ hat mit der Dauer der Erkrankung zu tun (d.h. mehr als sechs Monate) sowie mit dem klinischen Bild und den Symptomen, der Ausdehnung und dem Ort des Befalls (Streuphänomene, großflächig oder generell)”

[5] Winterhagen I (2024). Was Apotheker über das Handekzem wissen sollten. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/07/05/was-apotheker-ueber-das-handekzem-wissen-sollten (Stand: 10.09.2025)

  • “So trifft es bei medizinischem Personal etwa jeden Dritten”

[6] John S M (2018). Hauterkrankungen am Arbeitsplatz: Frühzeitig alle Register ziehen. https://www.aerzteblatt.de/archiv/hauterkrankungen-am-arbeitsplatz-fruehzeitig-alle-register-ziehen-8c0a1009-6200-4a53-88bf-138d17e99b17 (Stand: 10.09.2025)

  • “jeder Vertragsarzt (unabhängig welcher Fachrichtung) vertraglich verpflichtet ist (§ 41 Vertrag Ärzte/UVT), Patienten mit einer möglichen Berufsdermatose an einen Hautarzt zu überweisen”
  • “Im Rahmen der tertiären Individualprävention (stationäres Heilverfahren mit intensiver ambulanter Nachsorge; siehe oben) bei fortgeschrittenen Berufsekzemen zeigte sich bei Nachbeobachtung über 3 Jahre, dass über 70 % der vormals schwer Erkrankten am Arbeitsplatz bleiben konnten”
  • “Die geschilderten Maßnahmen der sekundären und tertiären Individualprävention erweisen sich als so wirksam, dass derzeit nur bei 3 % der gemeldeten jährlich etwa 25 000 BK-5101-Erkrankungsfälle die Tätigkeitsaufgabe resultiert”

[7] Unbekannter Autor (k.A.). [KT2] BK 5101. https://www.dguv.de/bk-info/icd-10-kapitel/kapitel_12/bk5101/index.jsp (Stand: 10.09.2025)

  • “Der Hautarzt/die Hautärztin untersucht den Versicherten bzw. die Versicherte und erstellt den Hautarztbericht F 6050”

[8] Reinberger S (2020). Handekzeme: Was dagegen hilft. https://www.apotheken-umschau.de/mein-koerper/handekzeme-was-dagegen-hilft-761657.html (Stand: 10.09.2025)

  • “Wir können heute 70 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer helfen, sodass sie an ihrem Arbeitsplatz bleiben können – selbst in schweren Fällen”

Barrierefreiheits-Toolbar