Krankenkassenleistungen bei Rheuma

Wenn es um die Behandlung von Rheuma geht, spielen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eine entscheidende Rolle.

Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die eine sorgfältige medizinische Betreuung erfordert und vielen Patienten ist gar nicht klar, was alles von ihrer Krankenkasse übernommen wird und wo es sich vielleicht lohnt noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, die aber selbst bezahlt werden müssen.

Wir haben für diesen Blogpost Rheumatologe Dr. Peer M. Aries gefragt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Rheumabehandlung abdeckt und welche nicht.

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Rheumabehandlung übernommen werden, können je nach individuellem Fall und Krankenkasse variieren. In der Regel sind jedoch folgende Leistungen von der GKV abgedeckt:

Nicht alle Leistungen, die im Rahmen einer Rheumabehandlung anfallen, werden von der GKV übernommen. Hierzu können beispielsweise Kosten für alternative Heilmethoden, wie Akupunktur oder Homöopathie, zählen. Auch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel spezielle Einlagen oder Orthesen, müssen gegebenenfalls privat bezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich über die genauen Leistungen und Kosten zu informieren.