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Krankenkassenleistungen bei Rheuma

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Wenn es um die Behandlung von Rheuma geht, spielen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eine entscheidende Rolle.

Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die eine sorgfältige medizinische Betreuung erfordert und vielen Patienten ist gar nicht klar, was alles von ihrer Krankenkasse übernommen wird und wo es sich vielleicht lohnt noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, die aber selbst bezahlt werden müssen.

Wir haben für diesen Blogpost Rheumatologe Dr. Peer M. Aries gefragt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Rheumabehandlung abdeckt und welche nicht.

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Rheumabehandlung übernommen werden, können je nach individuellem Fall und Krankenkasse variieren. In der Regel sind jedoch folgende Leistungen von der GKV abgedeckt:
  • Diagnostik: Hierzu gehören beispielsweise Bluttests, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen sowie eine umfassende Anamnese durch den behandelnden Arzt.
  • Medikamentöse Therapie: Die GKV übernimmt die Kosten für viele rheumatische Medikamente, wie beispielsweise nicht-steroidale Entzündungshemmer, Disease-Modifying,  Anti-Rheumatic Drugs (DMARDs) oder Biologika. Hier können jedoch individuelle Unterschiede bei den Medikamenten und der Therapiedauer bestehen.
  • Physiotherapie: Hierbei handelt es sich um gezielte Bewegungsübungen und -therapien, die dabei helfen, die Gelenkfunktion zu erhalten oder wiederherzustellen. In der Regel werden hier eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten im Jahr von der GKV übernommen.
  • Ergotherapie: Ergotherapie unterstützt dabei, Alltagskompetenzen wiederherzustellen und zu stärken. Auch hier gibt es eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten im Jahr, die von der GKV übernommen werden.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Rehabilitationsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein stationärer Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder eine ambulante Rehabilitation, können von der GKV übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt dies befürwortet.
Nicht alle Leistungen, die im Rahmen einer Rheumabehandlung anfallen, werden von der GKV übernommen. Hierzu können beispielsweise Kosten für alternative Heilmethoden, wie Akupunktur oder Homöopathie, zählen. Auch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel spezielle Einlagen oder Orthesen, müssen gegebenenfalls privat bezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich über die genauen Leistungen und Kosten zu informieren.