Wenn es um die Behandlung von Rheuma geht, spielen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eine entscheidende Rolle.
Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die eine sorgfältige medizinische Betreuung erfordert und vielen Patienten ist gar nicht klar, was alles von ihrer Krankenkasse übernommen wird und wo es sich vielleicht lohnt noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, die aber selbst bezahlt werden müssen.
Wir haben für diesen Blogpost Rheumatologe Dr. Peer M. Aries gefragt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Rheumabehandlung abdeckt und welche nicht.
- Diagnostik: Hierzu gehören beispielsweise Bluttests, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen sowie eine umfassende Anamnese durch den behandelnden Arzt.
- Medikamentöse Therapie: Die GKV übernimmt die Kosten für viele rheumatische Medikamente, wie beispielsweise nicht-steroidale Entzündungshemmer, Disease-Modifying, Anti-Rheumatic Drugs (DMARDs) oder Biologika. Hier können jedoch individuelle Unterschiede bei den Medikamenten und der Therapiedauer bestehen.
- Physiotherapie: Hierbei handelt es sich um gezielte Bewegungsübungen und -therapien, die dabei helfen, die Gelenkfunktion zu erhalten oder wiederherzustellen. In der Regel werden hier eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten im Jahr von der GKV übernommen.
- Ergotherapie: Ergotherapie unterstützt dabei, Alltagskompetenzen wiederherzustellen und zu stärken. Auch hier gibt es eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten im Jahr, die von der GKV übernommen werden.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Rehabilitationsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein stationärer Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder eine ambulante Rehabilitation, können von der GKV übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt dies befürwortet.